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   FG Münster, 22.01.1992 - 7 K 832/90 L   

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https://dejure.org/1992,32591
FG Münster, 22.01.1992 - 7 K 832/90 L (https://dejure.org/1992,32591)
FG Münster, Entscheidung vom 22.01.1992 - 7 K 832/90 L (https://dejure.org/1992,32591)
FG Münster, Entscheidung vom 22. Januar 1992 - 7 K 832/90 L (https://dejure.org/1992,32591)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1992, 2008
  • EFG 1992, 602
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 06.05.1994 - III R 27/92

    Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung?

    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1992, 602 veröffentlichten Urteil im wesentlichen aus:.
  • BFH, 16.11.1993 - I B 115/93

    Rüge eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt von Akten

    Über sie hatten der BFH in dem Urteil vom 30. Oktober 1980 IV R 27/77 (BFHE 132, 235, BStBl II 1981, 303 - Stichwort: Lösegeld -) und das FG Münster im Urteil vom 22. Januar 1992 7 K 832/90 L (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 602 - Stichwort: Renovierungskosten -) zu entscheiden.
  • FG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 K 1053/96

    Außergewöhnliche Belastung; Schaden; Eigengenutztes Wohngebäude; Baumängel;

    In der genannten Entscheidung hat der Bundesfinanzhof in Übereinstimmung mit seiner sonstigen Rechtsprechung zu § 33 EStG daran festgehalten, dass auch bei einer "privaten Katastrophe" wie in dem seiner Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, nämlich dem "seltenen Vorgang ... der Überflutung eines Wohnhauses mit von außen eindringendem Wasser" (so die Darstellung im erstinstanzlichen Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22.01.1992, 7 K 832/90 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 602), den Aufwendungen ein außergewöhnliches Ereignis zugrunde liegen muss, dass den Einzelnen wie außergewöhnliche "Naturkatastrophen mit größerer Breitenwirkung" (wie Brand, Hochwasser, Unwetter) trifft.
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